Für viele meiner Patientinnen und Patienten bin ich die erste Anlaufstelle bei verschiedensten Beschwerden – ähnlich wie ein Hausarzt, jedoch mit einem ganzheitlichen, alternativmedizinischen Ansatz. Statt rein symptomatisch zu behandeln, setze ich auf die Kraft der Natur und die individuelle Betrachtung des Menschen als Ganzes.
Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Naturheilkunde begleite ich Sie auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden. Ob akute oder chronische Erkrankungen, Kinder oder Erwachsene, mein Ziel ist es, die Physiologie zu unterstützen und die Salutogenese anzuregen und so eine nachhaltige Lösung für Ihre Beschwerden zu finden.
Ich arbeite mit einer Kombination bewährter Methoden wie Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), orthomolekularer Medizin, Ernährungstherapie, Darmsanierung, Schröpfen, Lymphdrainage und vielen weiteren naturheilkundlichen Verfahren. Dabei setze ich auf eine fundierte Diagnostik, ergänzt durch Labortests (z. B. Mikrobiom-Analysen, Stuhldiagnostik, Herzratenvariabilitätsmessung, Irisanalyse), um die Ursachen Ihrer Beschwerden gezielt anzugehen.
Mit Herz, Hand und Verstand begleite ich Sie einfühlsam und lösungsorientiert auf Ihrem individuellen Heilungsweg. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!
📍 Praxis für Naturheilkunde in der Umgebung von Wil (SG), Toggenburg – aber auch online möglich.
Ja, es ist gut möglich, dass die von mir verordneten oder empfohlenen Arzneimittel durch Ihre Zusatzversicherung (Komplementärmedizin) teilweise oder ganz übernommen werden.
Damit die Kostenübernahme erfolgt, sollten in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Medizinische Notwendigkeit – Die Mittel stehen im Zusammenhang mit einer konkreten gesundheitlichen Beschwerde.
Anerkennung des Therapeuten – Ich bin bei allen Kassen registriert und anerkannt (zudem Mitglied im Naturärzteverband Schweiz).
Anerkennung der Methode – Alle meine angebotenen Therapieformen werden in der Regel von den Kassen unterstützt.
Verschreibung oder Produktempfehlung durch mich – Eine dokumentierte Empfehlung oder direktes Aufführen auf Ihrem Rückforderungsbeleg ist meist notwendig.
Swissmedic-Zulassung oder Listung – Das Produkt muss ein offiziell zugelassenes Arzneimittel sein (keine Nahrungsergänzung oder Medizinprodukt).
Tipp:
Fragen Sie im Zweifelsfall vor der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse nach oder lassen Sie sich eine Kostengutsprache ausstellen. So sind Sie auf der sicheren Seite.